Informationen für Bewerber

Der Neu-Kleingärtner muss die auf der Parzelle rechtmäßig errichteten Baulichkeiten, Außenanlagen und
den Aufwuchs käufl ich vom Vorpächter erwerben. Die
Höhe des Übernahmepreises wird von unabhängigen
Wertermittlern errechnet. Der Kaufpreis beträgt in der
Regel zwischen 2.000 € und 6.000 €.

Außerdem sind je nach Kleingartenverein noch Aufnahmegebühren, einmalige Umlagen z. B. für Wasser- oder
Elektronetze zu bezahlen.
Einzelheiten hierzu erfragen
Sie bei dem Vorstand Ihrer
neuen Kleingartenanlage.
Neben den einmaligen Kosten, fallen natürlich auch
jährlich wiederkehrende Kosten wie Pacht, öffentlich
rechtliche Lasten, Mitgliederbeiträge, Frisch- und Abwasserkosten, Pflichtversicherungsbeiträge (Feuer- und Haftpflichtversicherung),
Müllgebühren usw. an.

Da die laufenden Kosten zum Teil verbrauchsabhängig
(z. B. individueller Wasserverbrauch) sind, kann hier
keine konkrete Aussage gemacht werden. Aber erfahrungsgemäß liegen die jährlichen Beträge in der Regel
zwischen 400 € und 600 €. Die genauen Summen erfragen Sie bitte direkt bei dem Kolonievorstand.

Alle Kleingärten unterliegen den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes. Das bedeutet, dass Ihr neuer
Kleingarten weder eine reine Grillstation, noch eine Parkanlage oder ausschließlich ein riesiger Kinderspielplatz
sein darf.

Im Rahmen der kleingärtnerischen
Nutzung ist die angepachtete Gartenfl äche sowohl für
den Obst- und Gemüseanbau als auch für die sonstige
gärtnerische Nutzung in all Ihrer Vielfalt, aber auch zur
Erholung zu nutzen.

Die richtige Mischung macht‘s!

Keine Bange, es ist noch kein Meistergärtner vom Himmel
gefallen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich einfach an
den Vorstand oder den zuständigen Gartenfachberater
des Kleingartenvereins.

Foto: BV-Süden

Als Erstes sollten Sie folgende Fragen beantworten:
1. Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
2. Will ich auch regelmäßig Ernteerträge aus meinem
Garten erzielen?
3. Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der
Garten stellt, aus?
4. Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
5. Kann ich mich in einem Verein integrieren?
6. Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?

Alle 6 Fragen mit „ja“ beantwortet? Wunderbar!!!
Dann könnte ein Kleingarten zu Ihnen passen.

Bitte beachten Sie die erheblichen Unterschiede zwischen einem Hausgarten und einem Garten in einer
Kleingartenanlage. Hier wie da können Sie Ihre eigenen
Gestaltungsideen verwirklichen. In Kleingartenvereinen
gibt es jedoch Regeln, die den gärtnerischen Freiraum
dort begrenzen, wo Natur und Umweltschutz sowie das
Bundeskleingartengesetz es erfordern.

Als Kleingärtner ist man nicht nur Besitzer eines Gartens,
sondern auch Teil einer Gemeinschaft. Das bedeutet
aber auch, nicht nur von der Gemeinschaft zu profitieren
sondern auch bestimmte Pflichten wahrzunehmen.

  • Der Garten endet nicht an der eigenen Gartentür. Das
    bedeutet: Jeder sollte seine Mitgliedschaft im Verein
    aktiv wahrnehmen.
  • Auch die Wege und Gemeinschaftsflächen müssen
    gepflegt werden. Das bedeutet die Teilnahme an der
    Gemeinschaftsarbeit (je nach Kleingartenverein in
    der Regel zwischen 3 und 8 Stunden pro Jahr).
  • Teilnahme an den Mitgliederversammlungen
  • Teilnahme an den Vorbereitungen der Koloniefeste
    und an den Festen selbst.
  • Gute Nachbarschaft pflegen und gegenseitige Rücksichtnahme üben.

Bv-Süden

Broschüre:

Kleingärtner werden – aber wie?

Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.

Broschüre:

 Kleingärten – Pacht, Recht, Kosten

Merkblatt Nr. 6: 

 Zur Gesetzgebung für das Kleingärtnern

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Broschüre:

 Das bunte Grün – Kleingärten in Berlin