Informationen für Bewerber
Wer einen Kleingarten pachten möchte, sollte sich vorab über einige Voraussetzungen Klarheit verschaffen. Der Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. verpachtet nur Kleingärten, die dem Bundeskleingartengesetz unterliegen und somit insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse) für den Eigenbedarf und zur Erholung dienen (kleingärtnerische Nutzung).
Auch sollte man sich bewusst sein, dass es in der Gemeinschaft der Gartenfreunde Regeln gibt und die Übernahme und Bewirtschaftung eines Kleingartens mit Kosten verbunden ist.
Der Vorstand nimmt Bewerbungen ausschließlich in persönlichen Gesprächen entgegen, um sich über die Interessen der Bewerber zu informieren und um die Ziele einer Verpachtung eines Kleingartens klar abzugrenzen.
Während des Gespräches nehmen wir Ihre Daten entgegen, um zielgerichtet Gartenangebote zu erstellen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie nicht gleich ein Gartenangebot bekommen.
Die Vergabe der zur Neuverpachtung anstehenden Gärten erfolgt auf der Grundlage einer Bewerberliste.
Bitte bringen Sie zum Gespräch Ihren Personalausweis. oder Reisepass mit Meldebescheinigung, ggf. Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltsbewilligung mit. Bei Ehegemeinschaften / eheähnlichen Gemeinschaften / Lebensgemeinschaften ist der Nachweis des gemeinschaftlichen Wohnsitzes zu erbringen und den ausgefüllten Bewerbungsbogen
Alles Weitere wird Ihnen während des Gespräches erläutert.
Nächster Termin:
20.07.2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr
WO?
Vereinshaus Kolonie Friedland 3
Sangerhauser Weg 12
12349 Berlin