Informationen zur Nutzung der Parzellen:

Lauben, Gewächshäuser und Kinderspielhäuser:

Prinzipiell ist für jede bauliche Veränderung, die den Grundplan der Laube gravierend verändert, eine Genehmigung einzuholen.

Selbstverständlich auch für den Neubau einer solchen. Die Laube darf einschließlich Abort, Geräteraum und überdachten

Laubenvorplatz 24m² bebaute Grundfläche nicht überschreiten und darf nur eingeschossig sein.

Dachüberstände von mehr als 80cm werden in voller Ausdehnung in die bebaute Fläche eingerechnet. Liegen sie unter 80cm

bleiben sie unberücksichtigt.

Wasserbehälter, Gartenteiche:

Es sind als Wasserbehälter bis zu zwei abgepflanzte und abgedeckte Wassertonnen, ein gemauertes Wasserbecken

mit einer Fläche bis zu 2m² und einer Tiefe bis 50cm zulässig.

Außerdem ein leicht zu transportierendes Becken mit einem Durchmesser von höchstens 3m, welches in den

Wintermonaten wieder abgebaut werden muss.

 

Es darf ein Teich angelegt werden, der aber 3% der Kleingartenfläche nicht übersteigen und maximal 10m² groß sein

darf. Die Ränder müssen flach gehalten werden außerdem muss der Teich für eine Bepflanzung geeignet sein.

Der Teich darf nicht aus Beton oder sonstigem Mauerwerk bestehen.