Informationen für Bewerber
Welche Kosten erwarten mich?
Der Neu-Kleingärtner muss die auf der Parzelle rechtmäßig errichteten Baulichkeiten, Außenanlagen und den Aufwuchs käuflich vom Vorpächter erwerben.
Die Höhe des Übernahmepreises wird von unabhängigen Wertermittlern errechnet. Der Kaufpreis beträgt in der Regel zwischen 2.000 € und 6.000 €.
Außerdem sind je nach Kleingartenverein noch Aufnahmegebühren, einmalige Umlagen z. B. für Wasser- oder Elektronetze zu bezahlen.
Einzelheiten hierzu erfragen Sie bei dem Vorstand Ihrer neuen Kleingartenanlage.
Neben den einmaligen Kosten fallen natürlich auch jährlich wiederkehrende Kosten wie Pacht, öffentlich-rechtliche Lasten, Mitgliederbeiträge,
Frisch- und Abwasserkosten, Pflichtversicherungsbeiträge (Feuer- und Haftpflichtversicherung), Müllgebühren usw. an.
Da die laufenden Kosten zum Teil verbrauchsabhängig (z. B. individueller Wasserverbrauch) sind, kann hier keine konkrete Aussage gemacht werden.
Aber erfahrungsgemäß liegen die jährlichen Beträge in der Regel zwischen 400 € und 600 €.
Die genauen Summen erfragen Sie bitte direkt bei dem Kolonievorstand.
Kleingärtnerische Nutzung – was heißt das?
Alle Kleingärten unterliegen den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes.
Das bedeutet, dass Ihr neuer Kleingarten weder eine reine Grillstation, noch eine Parkanlage oder ausschließlich ein riesiger Kinderspielplatz sein darf.
Im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung ist die angepachtete Gartenfläche sowohl für den Obst- und Gemüseanbau als auch für die sonstige gärtnerische Nutzung
in all ihrer Vielfalt, aber auch zur Erholung zu nutzen.
Die richtige Mischung macht‘s!
Keine Bange, es ist noch kein Meistergärtner vom Himmel gefallen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich einfach an
den Vorstand oder den zuständigen Gartenfachberater des Kleingartenvereins.

Foto: BV-Süden
Wie komme ich zu einem Kleingarten?
Als Erstes sollten Sie folgende Fragen beantworten:
- Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
- Will ich auch regelmäßig Ernteerträge aus meinem Garten erzielen?
- Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt, aus?
- Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
- Kann ich mich in einem Verein integrieren?
- Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
Alle 6 Fragen mit „ja“ beantwortet? Wunderbar!!!
Dann könnte ein Kleingarten zu Ihnen passen.
Ohne Regeln geht es nicht!
Bitte beachten Sie die erheblichen Unterschiede zwischen einem Hausgarten und einem Garten in einer Kleingartenanlage.
Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsideen verwirklichen. In Kleingartenvereinen gibt es jedoch Regeln,
die den gärtnerischen Freiraum dort begrenzen, wo Natur- und Umweltschutz sowie das Bundeskleingartengesetz es erfordern.
Als Kleingärtner ist man nicht nur Besitzer eines Gartens, sondern auch Teil einer Gemeinschaft.
Das bedeutet aber auch, nicht nur von der Gemeinschaft zu profitieren, sondern auch bestimmte Pflichten wahrzunehmen.
Der Garten endet nicht an der eigenen Gartentür:
- Aktive Wahrnehmung der Mitgliedschaft im Verein
- Pflege der Wege und Gemeinschaftsflächen
- Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit (je nach Verein meist 3–8 Stunden pro Jahr)
- Teilnahme an den Mitgliederversammlungen
- Mithilfe bei den Vorbereitungen der Koloniefeste und Teilnahme an den Festen selbst
- Gute Nachbarschaft pflegen und gegenseitige Rücksichtnahme üben
Mehr Information?
Bv-Süden
Broschüre:
Kleingärtner werden – aber wie?
Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.
Broschüre:
Kleingärten – Pacht, Recht, Kosten
Merkblatt Nr. 6:
Zur Gesetzgebung für das Kleingärtnern
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Broschüre:
Das bunte Grün – Kleingärten in Berlin