Informationen für Bewerber

Der Neu-Kleingärtner muss die auf der Parzelle rechtmäßig errichteten Baulichkeiten, Außenanlagen und
den Aufwuchs käufl ich vom Vorpächter erwerben. Die
Höhe des Übernahmepreises wird von unabhängigen
Wertermittlern errechnet. Der Kaufpreis beträgt in der
Regel zwischen 2.000 € und 6.000 €.
Außerdem sind je nach Kleingartenverein noch Aufnahmegebühren, einmalige Umlagen z. B. für Wasser- oder
Elektronetze zu bezahlen.
Einzelheiten hierzu erfragen
Sie bei dem Vorstand Ihrer
neuen Kleingartenanlage.
Neben den einmaligen Kosten, fallen natürlich auch
jährlich wiederkehrende Kosten wie Pacht, öffentlich
rechtliche Lasten, Mitgliederbeiträge, Frisch- und Abwasserkosten, Pfl ichtversicherungsbeiträge (Feuer- und Haftpfl ichtversicherung),
Müllgebühren usw. an.
Da die laufenden Kosten zum Teil verbrauchsabhängig
(z. B. individueller Wasserverbrauch) sind, kann hier
keine konkrete Aussage gemacht werden. Aber erfahrungsgemäß liegen die jährlichen Beträge in der Regel
zwischen 400 € und 600 €. Die genauen Summen erfragen Sie bitte direkt bei dem Kolonievorstand.